Eine komplette Übersicht der Ferientermine finden Sie auch auf der
[WebSite der Kultusminister-Konferenz
].
Schuljahr 2009/10
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Ferien |
Erster Ferientag |
Letzter Ferientag |
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Sommer |
Donnerstag, 2. Juli 2009 |
Freitag, 14. August 2009 |
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Herbst |
Montag, 12. Oktober 2009 |
Samstag, 24. Oktober 2009 |
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Weihnachten |
Donnerstag, 24. Dezember 2009 |
Mittwoch, 6. Januar 2010 |
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Ostern |
Samstag, 27. März 2010 |
Samstag, 10. April 2010 |
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Pfingsten |
Dienstag, 25. Mai 2010 |
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Der einzelnen Schule stehen vier bewegliche Ferientage zur Verfügung.
Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei
Festen entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der
Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet
über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem
Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist
anzustreben. Die Entscheidung soll spätestens drei Wochen vor Beginn der
Sommerferien getroffen werden. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die
Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde.
Die Leverkusener Schulen haben als bewegliche Ferientage festgelegt:
Mittwoch, 23. Dezember 2009 (Verlängerung der Weihnachtsferien)
Freitag, 12. Februar 2010 (Karnevalsfreitag)
Montag, 15. Februar 2010 (Rosenmontag)
Dienstag, 16. Februar 2010 (Fastnachtsdienstag)
Das LLG arbeitet zusätzlich an zwei Samstagen (Tag der Offenen Tür, Probeunterricht) vor:
Freitag, 14. Mai 2010 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt)
Wann werden die Halbjahreszeugnisse und Jahreszeugnisse ausgegeben?
Jahreszeugnisse werden am letzten Tag vor den Sommerferien ausgehändigt.
Die Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt worden sind, werden am vorletzten Unterrichtstag ausgehändigt oder vorher übersandt; diesen Schülerinnen und Schülern wird die Teilnahme am Unterricht bis zu den Sommerferien freigestellt.
Wann erhalten Schülerinnen und Schüler, die von der Schule entlassen werden, ihre Zeugnisse?
Schülerinnen und Schüler, die am Ende eines Schuljahres die Schule mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis verlassen, erhalten die Zeugnisse und werden von der Schule entlassen:
1. innerhalb der letzten zwei Wochen, spätestens jedoch am Ende der letzten Unterrichtswoche vor Beginn der Sommerferien, wenn sie zuletzt eine allgemein bildende Schule besucht und ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben,
2. innerhalb der letzten drei Wochen, spätestens jedoch am Ende der letzten Unterrichtswoche vor Beginn der Sommerferien, wenn sie zuletzt eine berufliche Vollzeitschule (Berufskolleg) besucht haben,
3. am letzten Schultag vor Beginn der Sommerferien, wenn sie das Berufsgrundschuljahr oder die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr besucht haben oder zuletzt eine allgemein bildende Schule besucht haben und ihren Bildungsgang im 10. Vollzeitschuljahr in einer Einrichtung nach § 6 ASchO Schulpflichtgesetz (BASS 1 - 4) fortsetzen werden.
Schülerinnen und Schüler, die am Ende eines Schulhalbjahres die Schule mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis verlassen, erhalten die Zeugnisse und werden von der Schule entlassen in der Zeit vom 16. bis 31. Januar.
Weitere detaillierte Regelungen finden sich in dem Runderlass des
Kultusministeriums vom 16. November
1987 - BASS 12-65 Nr. 6.