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Eine komplette Übersicht der Ferientermine finden Sie auch auf der [WebSite der Kultusminister-Konferenz Externer Link - vgl. Haftungsausschluss ].

Ab dem Schuljahr 2010/11 sind die Ferientermine und die beweglichen Feiertage im [Termin-Portal] eingetragen. Wählen Sie dazu in der [Termin-Übersicht] die Auswahl [Ferien/Feiertage] und [Liste: ab heute] oder nutzen Sie diesen [Direkt-Link].

Schuljahr 2009/10

Ferien

Erster Ferientag

Letzter Ferientag

Sommer

Donnerstag, 2. Juli 2009

Freitag, 14. August 2009

Herbst

Montag, 12. Oktober 2009

Samstag, 24. Oktober 2009

Weihnachten

Donnerstag, 24. Dezember 2009

Mittwoch, 6. Januar 2010

Ostern

Samstag, 27. März 2010

Samstag, 10. April 2010

Pfingsten

Dienstag, 25. Mai 2010

 


Der einzelnen Schule stehen vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei Festen entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben. Die Entscheidung soll spätestens drei Wochen vor Beginn der Sommerferien getroffen werden. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde.

Die Leverkusener Schulen haben als bewegliche Ferientage festgelegt:
Mittwoch, 23. Dezember 2009 (Verlängerung der Weihnachtsferien)
Freitag, 12. Februar 2010 (Karnevalsfreitag)
Montag, 15. Februar 2010 (Rosenmontag)
Dienstag, 16. Februar 2010 (Fastnachtsdienstag)
Das LLG arbeitet zusätzlich an zwei Samstagen (Tag der Offenen Tür, Probeunterricht) vor:
Freitag, 14. Mai 2010 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt)

  


Wann werden die Halbjahreszeugnisse und Jahreszeugnisse ausgegeben?

Jahreszeugnisse werden am letzten Tag vor den Sommerferien ausgehändigt.

Die Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt worden sind, werden am vorletzten Unterrichtstag ausgehändigt oder vorher übersandt; diesen Schülerinnen und Schülern wird die Teilnahme am Unterricht bis zu den Sommerferien freigestellt.

 

Wann erhalten Schülerinnen und Schüler, die von der Schule entlassen werden, ihre Zeugnisse?

Schülerinnen und Schüler, die am Ende eines Schuljahres die Schule mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis verlassen, erhalten die Zeugnisse und werden von der Schule entlassen:

1.       innerhalb der letzten zwei Wochen, spätestens jedoch am Ende der letzten Unterrichtswoche vor Beginn der Sommerferien, wenn sie zuletzt eine allgemein bildende Schule besucht und ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben,

2.       innerhalb der letzten drei Wochen, spätestens jedoch am Ende der letzten Unterrichtswoche vor Beginn der Sommerferien, wenn sie zuletzt eine berufliche Vollzeitschule (Berufskolleg) besucht haben,

3.       am letzten Schultag vor Beginn der Sommerferien, wenn sie das Berufsgrundschuljahr oder die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr besucht haben oder zuletzt eine allgemein bildende Schule besucht haben und ihren Bildungsgang im 10. Vollzeitschuljahr in einer Einrichtung nach § 6 ASchO Schulpflichtgesetz (BASS 1 - 4) fortsetzen werden.

Schülerinnen und Schüler, die am Ende eines Schulhalbjahres die Schule mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis verlassen, erhalten die Zeugnisse und werden von der Schule entlassen in der Zeit vom 16. bis 31. Januar.

Weitere detaillierte Regelungen finden sich in dem Runderlass des Kultusministeriums vom 16. November 1987 - BASS 12-65 Nr. 6.